Verleihung des Titels "Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)" durch die DeutscheAnwaltAkademie
Die DeutscheAnwaltsAkademie hat mir am 18.08.2014 den Berufstitel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ verliehen. Die Zertifizierung wird Rechtsanwälten verliehen, wenn Sie besondere theoretische Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts nachgewiesen haben. Hierfür war die Teilnahme an einem Lehrgang an 15 Unterrichtstagen mit insgesamt 100 Unterrichtsstunden sowie die erfolgreiche Anfertigung von vier Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) unter Prüfungsbedingungen (7,5 Zeitstunden) erforderlich.
Die Zertifizierung ist gültig bis zum 17.08.2016 und wird auf Nachweis besonderer Fortbildungsmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren verlängert. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nur Rechtsanwälten/innen gewährt wird, die sich regelmäßig forbilden.