Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ an Rechtsanwalt Michael Olfen
Die Rechtsanwaltskammer Hamburg hat Rechtsanwalt Michel Olfen im Juli 2015 die Erlaubnis erteilt, den Berufstitel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Als Fachanwalt für Strafrecht ist ein entsprechender Lehrgang über die Dauer von mindestens 120 Zeitstunden erfolgreich zu absolvieren. Zusätzlich sind in einer schriftlichen Prüfung mindestens 3 Klausuren über insgesamt 15 Zeitstunden erfolgreich zu bestehen.
Als Nachweis über die praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen hat der Rechtsanwalt in den 3 Jahren vor Verleihung des Titels insgesamt mindestens 60 strafrechtliche Mandate zu bearbeiten und dabei an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor einem Schöffengericht beim Amtsgericht oder vor der dem Landgericht aufzutreten.
Die Erlangung des Titels verpflichtet den Fachanwalt darüber hinaus dazu, jährlich an Fortbildungen über die Dauer von mindestens 15 Zeitstunden in dem jeweiligen Rechtsgebiet teilzunehmen und der zuständigen Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen. Anderenfalls wird der Berufstitel durch die Berufskammer wieder entzogen.
Hinterlasse ein Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!