…und immer wieder Cum-Ex
Das Auskunftsverlangen der BaFin an deutsche Banken zu Trades um den Dividendenstichtag hat den Druck auf die unter Generalverdacht geratenen Geldhäuser zur Aufklärung von Cum-Ex-Sachverhalten nochmals erhöht. Denn die BaFin ist verpflichtet, die Daten den Staatsanwaltschaften zur Verfügung zu stellen. Ob sich die Erwartung, dass unberechtigte Steueransprüche in großem Umfang geltend gemacht worden sind, erfüllt, wird auch davon abhängen, ob die Banken noch zur Aufklärung der teils über fünf Jahre zurückliegenden Sachverhalte in der Lage sind. Die Geldhäuser sind gut beraten, die Aufklärung selbst voranzutreiben und zu steuern, um reputationsschädigende strafprozessuale Maßnahmen zu verhindern. Welche Daten den Behörden bekannt sind, ist weitgehend unbekannt. Mit den auf der durch das Land NRW angekauften Daten-CD befindlichen Angaben dürften aber jedenfalls teilweise strafbefreiende Selbstanzeigen wegen Tatentdeckung nicht mehr möglich sein, soweit die jeweilige Gestaltung sich als strafbare Steuerhinterziehung erweist. Als gesichert kann aber in Ansehung der großen medialen Aufmerksamkeit auf die mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuer bei Cum-Ex-Deals gelten, dass auch weiterhin sämtliche behördliche Möglichkeiten zur Aufklärung genutzt werden.
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