Actio und Reactio: Der Referentenentwurf des BMF zur Eindämmung von Steuerumgehung über Briefkastenfirmen
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referententwurf mit Datum vom 1. November 2016 vorgelegt, mit dem die Steuervermeidung über sog. Domizilgesellschaften eingedämmt werden soll. Neben dem ab 30. September 2017 einsetzenden automatischen Finanzdatenaustausch kommen weitere strenge Pflichten auf Inhaber von Auslandskonten und -Beteiligungen sowie Finanzinstitute zu. Steuerpflichtige sollen nach dem Entwurf
- Geschäftsbeziehungen zu von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschten Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in Drittstaaten anzeigen müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie an dem Unternehmen formal beteiligt sind oder nicht. Allein die Pflichtverletzung soll mit Bußgeldern von bis zu 25.000,– EUR bewehrt sein.
- Parallel werden Banken verpflichtet, durch sie vermittelte Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat- Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen mitzuteilen. Im Falle einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht sollen die Finanzinstitute für dadurch verursachte Steuerausfälle haften; zugleich soll die Pflichtverletzung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000,– EUR geahndet werden können.
- Die Steuerhinterziehung durch verdeckte Geschäftsbeziehungen zu vom Steuerpflichtigen beherrschten Drittstaat-Gesellschaften soll in den Katalog der besonders schweren Steuerhinterziehungen aufgenommen werden, damit auch hier die zehnjährige Verjährungsfrist für die Strafverfolgung gilt (§§ 370, 376 AO).
Neben diesen Kernpunkten sieht der Entwurf Erweiterungen des Kontenabrufs durch das Bundeszentralamt für Steuern, zusätzliche Aufbewahrungspflichten für den Bürger sowie eine generelle Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses vor.
Hiermit wird der Weg zu vollständiger Transparenz des Steuerbürgers im digitalen Zeitalter weiter beschritten. Es empfiehlt sich für alle Steuerpflichtigen mit Auslandskonten und -Beteiligungen, diese einer Prüfung zu unterziehen, bevor die Finanzdaten – was unausweichlich geschehen wird – den Behörden zugänglich werden. Mit der starken Zunahme von straf- und bußgeldbewehrten Pflichten sind auch legitime und legale Gestaltungsmodelle nicht mehr vor Sanktionen geschützt.