Beschluss des Berichts über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung
Das Bundeskabinett hat am 7. Juni 2017 den 13. Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung beschlossen. Die Schwerpunkte von Schwarzarbeit sollen u.a. im Bau-, dem Gaststätten- und Beherbergungs-, dem Personenbeförderungs-, Speditions-, Transport- und Logistik-, dem Gebäudereinigungsgewerbe sowie der Fleischwirtschaft liegen. Nach dem Bericht stellt sich die Entwicklung der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) betriebenen Verfahren im Berichtszeitraum 2013 bis 2016 wie folgt dar (Quelle: BMF):
Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
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Abgeschlossene Ermittlungsverfahren der FKS wegen Straftaten | 94.962 | 100.763 | 104.778 | 107.080 |
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen sowie der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfall (Mio. Euro) | 70,8 | 74,9 | 72,2 | 82,8 |
Gesamt-Schadenssumme (Summe der Schadenssummen im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS sowie der Steuerschäden aus Ermittlungsverfahren der Landesfinanzverwaltung, die aufgrund von Prüfungs- und Ermittlungserkenntnissen der FKS veranlasst wurden in Mio. Euro) | 799,1
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824,5
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855,3
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875,6
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