Dr. Fabian Meinecke zur Verfassungswidrigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

In der aktuellen Ausgabe der DStR 36/24 setzt sich RA Dr. Fabian Meinecke mit der Verfassungswidrigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 S. 5 EStG auseinander. Einen Hinweis auf den Beitrag finden Sie auf den Social-Media-Kanälen des Verlags C.H.BECK.

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Portrait Olfen

Gastbeitrag von RA Michael Olfen zum Hinweisgeberschutzgesetz im private banking magazin

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet seit Kurzem Vermögensverwalter dazu, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten – und zwar unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Wie das gelingen kann und welche Risiken es gibt, erklärt Rechtsanwalt Michael Olfen im private banking magazin.

 

Unter folgendem Link gelangen Sie zur online Version des Gastbeitrags: private banking magazin online: Gastbeitrag RA Olfen 

Unter diesem Link erhalten sie Zugriff auf die Druckversion des Gastbeitrags: private banking magazin: Michael Olfen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Interview mit RA Michael Olfen

 

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine grenzüberschreitende Rechtsform, welche die transnationale Zusammenarbeit von Unternehmen vereinfacht. Auch die Rechtsanwaltskanzlei OMV PartGmbB hat sich als esb Rechtsanwälte EWIV mit mehreren europäischen Kanzleien zusammengeschlossen.

Anlässlich des scheinbaren Missbrauchs dieser Rechtsform durch beispielsweise die IK-EWIV hat RA Michael Olfen den Deutschen Wirtschaftsnachrichten ein Interview gegeben.

Unter folgendem Link können Sie das ganze Interview mit RA Michael Olfen lesen:

Link: EWIV wird von dubiosen Konstrukten in Verruf gebracht

 

 

NRW erhält Daten einer Handelsplattform für Kryptowährungen

Das nordrhein-westfälische Ministerium der Finanzen hat auf ein Auskunftsersuchen hin Daten über Händler*innen auf Kryptoplattformen erhalten, welche nun auf Nachweise für Steuerhinterziehungen untersucht werden. Das Datenpaket sei bereits mit anderen Bundesländern geteilt worden.  

Wie in einem vorherigen Blogpost erklärt, unterliegen Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer. Dies hat insbesondere zur Folge, dass Gewinne aus dem Handel mit Currency Tokens bei einer Haltedauer von unter einem Jahr in Höhe des persönlichen Steuersatzes versteuert werden müssen. Werden die Kryptowährungen über ein Jahr gehalten, sind Gewinne aus der Veräußerung grundsätzlich nicht zu versteuern. Anderes gilt für das Mining von Tokens, welches bei sehr geringem Umfang steuerfrei bleiben kann, in der Regel aber der Gewerbesteuer unterworfen ist. Grundsätzlich ist es für Trader empfehlenswert, ihre An- und Verkäufe übersichtlich und plausibel zu dokumentieren und dadurch einen Nachweis für die Steuerbarkeit zu erbringen, sodass effektiv gegen einen etwaigen Schätzungsbescheid vorgegangen werden kann. Durch die Auskunft an die Finanzämter erhalten diese nun zumindest für die Trades auf den betroffenen Krypto-Handelsplattformen Informationen über private Einkünfte. Daraus können sie auch ohne die Auflistung durch die Steuerpflichtigen den Zeitraum sowie die Höhe der Gewinne ermitteln und den Umfang der Steuerpflicht bestimmen.  

Wer nun Gefahr läuft, einer Steuerhinterziehung beschuldigt zu werden, sollte über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachdenken. Auch ein Einspruch gegen festgesetzte Steuerbescheide kann sich u.U. lohnen.  

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen Unterstützung bieten können. 

 

Dr. Fabian Meinecke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht, ist Gründungspartner der Kanzlei Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB 

Lotta Ann Olfen ist studentische Hilfskraft der Kanzlei Olfen Meinecke Völger

Olfen Meinecke Völger „Top Kanzlei Wirtschaftsstrafrecht 2019“

In  eigener Sache: Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei laut einer Befragung des Handelsblatt Research Institutes (HRI) zu den renommiertesten Wirtschaftsstrafrechtskanzleien Deutschlands zählt. In ihrer Ausgabe vom 5.4.2019 veröffentlichte das Magazin Wirtschaftswoche eine Liste von 63 Wirtschaftsstrafrechtskanzleien, die in einem aufwändigen Verfahren ermittelt wurden. Zunächst wählte das HRI 775 Wirtschaftsstrafrechtler und Compliance-Experten aus 118 Kanzleien auf Grundlage von Archiven und Datenbanken aus. Diese Gruppe wurde vom HRI gebeten, die aus ihrer Sicht jeweils fünf renommiertesten Kollegen zu benennen, wobei keine Eigenbewertung möglich war. Die so entstandene Liste von 269 Anwälten aus 133 Kanzleien wurde im dritten Schritt einer Expertenjury aus Wissenschaft und Industrie vorgelegt. (Sebastian Lochen, Chief Compliance Officer ThyssenKrupp; Roman Reiss, Vice President Compliance Bosch; Claas Westermann, Head of M&A Legal RWE, Jan Eckert, General Counsel ZF Friedrichshafen, sowie  Achim Schunder, Leiter der Frankfurter Niederlassung  Verlag C.H.Beck).

Die Juroren sollten die vorgeschlagenen 269 Anwälte und 133 Kanzleien bewerten sowie eventuell fehlende Experten hinzufügen. Das HRI gewichtete schließlich die Antworten aus Umfrage und Juryrunde. Die finale Top-Liste besteht im Bereich Compliance aus 47 Kanzleien  mit 67 besonders empfohlenen Anwälten.

Im Bereich Wirtschaftsstrafrecht wurden 63  Wirtschaftsstrafrechtskanzleien empfohlen. Zudem wurden 94 Anwälte als „Top Anwalt Wirtschaftsstrafrecht 2019“ ausgezeichnet – darunter Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan Völger von Olfen Meinecke Völger.

Panama Papers – Der Staatsanwaltschaft bleibt das Lesen

Für diejenigen, die nicht nur aus Gründen der Anonymität Berechtigte einer Offshore-Gesellschaft sind, wird sich die Frage stellen, ob sie nun nach der Veröffentlichung des „Leaks“ noch zurück in die Legalität kehren können, indem sie Selbstanzeigen abgeben und was die Staatsanwaltschaft unternehmen wird, um an die Dokumente zu gelangen. Weiterlesen