Automatischer Datenaustausch: Probleme bei der Verarbeitung

Seit Ende September läuft er: der weltweite, automatische Austausch von Steuerdaten. Die ersten Mitteilungen sind bereits im Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eingegangen. Allein ihre Verarbeitung und Auswertung macht Probleme.

„Die ersten Daten werden wir Anfang 2019 an die Finanzämter versenden können“, sagte der Steuerabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Michael Sell, dazu dem Magazin „Wirtschaftswoche“ auf Anfrage.

Die Zuordnung der zu erwartenden „Millionen von Datensätzen“  deutscher Steuerbürger aus dem Ausland  an die zuständigen Finanzämter vor Ort erweise sich allerdings als Problem, sagte Sell dem Blatt zufolge weiter. Derzeit seien Arbeitsgruppen unter Federführung von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen damit beschäftigt, Lösungen für den Weitertransport der Daten innerhalb Deutschlands zu finden.

RA Michael Olfen in „Das Investment“ zum automatischen Finanzdatenaustausch in Steuersachen

Die Online-Ausgabe des Magazins „Das Investment“, einem nach eigenen Angaben führenden, konzernunabhängigen Fachmagazin zur Kapitalanlage und Finanzberatung, hat Rechtsanwalt Michael Olfen zum Start (30.09.2017) des internationalen, automatischen Datenaustausches über Finanzkonten in Steuersachen befragt. http://www.dasinvestment.com/steuerrecht-die-ferienimmobilien-party-ist-vorbei/
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Vortrag beim Private Banking Kongress in Hamburg

Rechtsanwalt Michael Olfen hat beim Private Banking Kongress in Hamburg zum Thema „Automatischer Datenaustausch – der lange Arm der Steuerbehörden“ gesprochen. Darin schilderte er vor Interessierten aus dem Bank-, Anlage-. und Familiy-Office-Geschäft die Auswirkungen des internationalen, automatisierten Datenaustausches zwischen Deutschland und weitern rund 50 Ländern, der zum 30.09.2017 in Kraft tritt.

Verschärfte Betriebsprüfungen – Gesellschafter-Geschäftsführer im Visier der KSK

Nach Inkrafttreten des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes (KSAStabG) zum 1.1.2015 haben Anzahl und  Intensität der Betriebsprüfungen rapide zugenommen. Mit dem Ergebnis, dass die Einnahmen der Künstlersozialkasse (KSK) massiv gestiegen sind. Was wiederum eine Senkung des KSK-Beitrags von zur Zeit 5,2 % auf 4,2 % ab dem Jahr 2018 zur Folge hat.

Im Visier der Prüfer sind dabei vor allem GmbHs und UGs mit überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätigen Gesellschaftern. Denn – für viele überraschend – sind auch Zahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs und UGs melde- und abgabepflichtig, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind: Weiterlesen

Michael Olfen Topspeaker beim Private Banking Kongress

Rechtsanwalt Michael Olfen ist Topspeaker beim diesjährigen Private Banking Kongress  in Hamburg. Sein Thema: Automatischer Datenaustausch – der lange Arm der Steuerbehörden

 

http://www.private-banking-kongress.de

BMF veröffentlicht finale Länder-Liste zum automatischen Datenaustausch

Das Bundesministerium für Finanzen hat die finale Liste der Länder veröffentlicht, die erstmals zum 30.September 2017 alle Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG austauschen werden (§ 27 Absatz 1 FKAustG). Ausländische Finanzinstitute müssen die meldepflichtigen Konten bis zum 31.7.2017 elektronisch übermitteln.

Beschluss des Berichts über die Aus­wir­kun­gen des Ge­set­zes zur Be­kämp­fung der il­le­ga­len Be­schäf­ti­gung

Das Bundeskabinett hat am 7. Juni 2017 den 13. Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung beschlossen. Die Schwerpunkte von Schwarzarbeit sollen u.a. im Bau-, dem Gaststätten- und Beherbergungs-, dem Personenbeförderungs-,  Speditions-, Transport- und Logistik-, dem Gebäudereinigungsgewerbe sowie der Fleischwirtschaft liegen. Nach dem Bericht stellt sich die Entwicklung der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) betriebenen Verfahren im Berichtszeitraum 2013 bis 2016 wie folgt dar (Quelle: BMF):

Jahr 2013 2014 2015 2016
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren der FKS wegen Straftaten 94.962 100.763 104.778 107.080
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen sowie der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfall (Mio. Euro) 70,8 74,9 72,2 82,8
Gesamt-Schadenssumme (Summe der Schadenssummen im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS sowie der Steuerschäden aus Ermittlungsverfahren der Landesfinanzverwaltung, die aufgrund von Prüfungs- und Ermittlungserkenntnissen der FKS veranlasst wurden in Mio. Euro) 799,1

 

824,5

 

855,3

 

875,6

 

 

Deutschland unterzeichnet völkerrechtlichen Vertrag, mit dem zentrale Empfehlungen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt) umgesetzt werden

Am 7. Juni 2017 ist in Paris gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten durch Deutschland ein völkerrechtlicher Vertrag unterzeichnet worden, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt)“ in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) umgesetzt werden sollen. Im Zentrum des Abkommens stehen Steuergestaltungen internationaler Konzerne. Weiterlesen

Datenaustausch zum 30. September 2017

Der zum 30. September 2017 beginnende, zwischen 100 Staaten vereinbarte internationale und automatisierte Datenaustausch führt zu einer bisher nicht vergleichbaren Sammlung und Übermittlung von Finanzdaten. Diese werden im Wesentlichen durch die in die Pflicht genommenen Banken erhoben und den staatlichen Stellen übersandt. Welche Folgen dies genau für nicht erklärte Erträge aus Auslandsvermögen hat, ist nur im Einzelfall zu beurteilen und kann – insbesondere nach Übermittlung der Daten – von der Frage der Tatentdeckung abhängen (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die Frage, welche Daten übermittelt werden, definiert in Deutschland § 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz  (FKAustG). Übermittelt werden: Weiterlesen

Mitteilungspflichten nach dem Panama-Gesetz

Am 27. April 2017 hat der Bundestag das als Reaktion auf die Panama-Papers initiierte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) beschlossen, mit dem Verschärfungen des Tatbestands der Steuerhinterziehung (§ 370 AO), zusätzliche Meldepflichten für Steuerbürger und erweiterte Mitteilungspflichten für Finanzinstitute, insbesondere Banken, geschaffen werden. U.A. wird die Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaaten-Gesellschaft zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen als besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach dem StUmgBG mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten bestraft. Weiterlesen