Abkommen über Informationsaustausch für Besteuerungszwecke mit Gibraltar
Laut einer Pressemitteilung vom 13.08.2009 des Bundesministerium der Finanzen (vgl. Pressemitteilung Nr. 39/2009) heißt es, dass nach dem Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und Gibraltar Deutschland der Zugang zur Information gewährt wird, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind, einschließlich Bankinformationen. Weiterlesen