Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht – iudex calculat!
Im Fall „Schreiber“ hat der erste Senat des Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28. Juli 2015 (Az. 1 StR 602/14) einmal mehr Beleg für die Fallstricke bei der Berechnung der Verfolgungsverjährung erbracht, die sich insbesondere im Steuerstrafrecht ergeben können. Bei der Berechnung ist daher besondere Sorgfalt gefragt.
Die dem Angeklagten in der entschiedenen Rechtssache zur Last gelegten Handlungen waren – soweit die Vorwürfe Bestechung und Beihilfe zur Untreue betrafen – verjährt. Die bis in das Jahr 1988 zurückreichenden Steuerhinterziehungen konnten auch aufgrund mehrerer zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen – darunter die am 11. August 2005 in Kraft getretene, bezeichnenderweise „Lex Schreiber“ genannte Verschärfungsregelung – mehr als 25 Jahre nach Tatbegehung noch abgeurteilt werden.
Die Kombination von Unterbrechungs- und Ruhensregelungen kann dazu führen, dass eine Tat weit über das Ende der absoluten Verjährung hinaus verfolgbar bleibt. Weiterlesen