Hinterziehung als Steuerberater – Berufsrechtliche Folgen sind bei der Strafzumessung zu beachten

Der BGH in Strafsachen hat entschieden, dass die berufsrechtlichen Folgen als Abwägungskriterium bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Das Tatgericht hat im Rahmen der Strafzumessungserwägungen die einem Angeklagten als Steuerberater wegen der strafrechtlichen Verurteilung drohenden berufsrechtlichen Folgen gemäß §§ 89 I, 90 I Nr. 5 StBerG zu berücksichtigen. Die Tatnebenfolgen treten neben der Verpflichtung zur Steuernachzahlung und der Hinterziehung gerade bei Berufsträgern in den Vordergrund und werden zur beruflichen Existenzfrage. Der BGH-Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16 – hat deshalb zutreffend gerade auch die berufsrechtlichen Folgen als Strafzumessungskriterium in den Blick genommen.

Rechtsanwalt Dr. Meinecke aus unserer Kanzlei erhält Preis des „Deutsche Strafverteidiger e.V.“

Rechtsanwalt Dr. Fabian Meinecke, M.A., aus unserer Berliner Kanzlei wird mit dem Preis des „Deutsche Strafverteidiger e.V.“ geehrt. Rechtsanwalt Dr. Meinecke hat sich in besonderer Weise um das Strafrecht und die Strafverteidigung verdient gemacht. In seiner Arbeit wird „ein bisher kaum beachtetes, aber wesentliches Problemfeld von Strafverfahren hervorgehoben“, begründet der Verein „Deutsche Strafverteidiger“ seine Entscheidung.

Wir gratulieren unserem Kollegen Herrn Dr. Meinecke zu dieser Auszeichnung und zu dieser herausragenden Arbeit.

Die These seiner Arbeit ist auch das Selbstverständnis der Kanzlei Oberwetter & Olfen. Es ist unser dringendes Anliegen, die Persönlichkeitsrechte unserer prominenten Mandanten zu jeder Zeit bestmöglich zu schützen. Und es ist uns gelungen, dass bislang keiner unserer in der Öffentlichkeit stehenden Mandanten – beispielsweise aus Wirtschaft, Film-, Musik- oder
Autoren-Szene – im Zusammenhang mit steuer- oder strafrechtlichen Ermittlungen in den Medien Erwähnung fand.

Rechtsanwalt Dr. Meinecke ist in unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit tätig.

Entscheidung des FG Baden-Württemberg zur Unionsrechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung

Das FG Baden-Württemberg hat mit Beschl. v. 12.8.2015 – 3 V 4193/13 (BeckRS 2015, 95754) aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz einem Begehren auf Aussetzung zur Vollziehung entsprochen. Weiterlesen

Risiken bei Cross-Border-Geschäften

Die Bankenszene ist nicht zuletzt durch die geleakten „Panama Papers“ wieder einmal in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Bankkunden mit ausländischen Geschäftsaktivitäten sind in der Pflicht, „reinen Tisch“ gegenüber dem Fiskus zu machen. Wir haben das Thema in einem unter der Rubrik „Steuern & Recht“ im Private Banking Magazin erschienenen Artikel mit unseren Kooperationspartnern aufgegriffen und beleuchtet. Unsere Empfehlung lautet, die gesetzliche Nachdeklarationsoption mit strafbefreiender Wirkung auszuschöpfen, bevor der internationale Informationsaustausch und weitere Datenleaks diesen Weg versperren.

Panama Papers – Der Staatsanwaltschaft bleibt das Lesen

Für diejenigen, die nicht nur aus Gründen der Anonymität Berechtigte einer Offshore-Gesellschaft sind, wird sich die Frage stellen, ob sie nun nach der Veröffentlichung des „Leaks“ noch zurück in die Legalität kehren können, indem sie Selbstanzeigen abgeben und was die Staatsanwaltschaft unternehmen wird, um an die Dokumente zu gelangen. Weiterlesen

Cum-Ex-Deals: der lange Weg zur Rechtssicherheit

Bei Lichte betrachtet ist das Thema Cum-Ex von zwei Extremen beherrscht: Zum Einen wird in der Öffentlichkeit die mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuer als Betrug an der Gemeinschaft der Steuerbürger und Beleg für die Unredlichkeit des Bankensektors gesehen. Dass diese herrschende Meinung nicht frei von der moralischen, teils aber frei von der Auseinandersetzung mit der rechtlichen Komplexität des Cum-Ex-Deals ist, wird dabei an der pauschal als richtig unterstellten Ansicht deutlich, die Banken hätten eine „Gesetzeslücke“ ausgenutzt. Weiterlesen

Reichweite und Grenzen des Ne bis in idem bei grenzüberschreitenden Steuerstrafsachen

In der 3. Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht (ZWH) ist unser Beitrag zur „Reichweite und Grenzen des Ne bis in idem bei grenzüberschreitenden Steuerstrafsachen“ (62 ff.) erschienen. In dem Beitrag gehen wir der Frage nach, welche Grenzen der zunehmenden Doppelverfolgungstätigkeit der europäischen Steuerbehörden aufgeworfen werden und welche Grenzen der steuerstrafrechtlichen Sanktion durch das Doppelverfolgungsverbot gesetzt sind, wenn es in mehreren Staaten zur Aufnahme von Ermittlungen kommt. Weiterlesen

Der deutsche Steuerfahnder auf Mallorca

In der 7. Ausgabe 2016 der Deutschen Zeitschrift für Steuerrecht (355ff.) ist am 19.2.2016 unser gemeinsam mit Steuerberater und Asesor Fiscal Willi Plattes verfasster Beitrag zu den strafrechtlichen Risiken von auf Mallorca unentgeltlich genutzten Ferienimmobilien unter Berücksichtigung des automatisierten Datenaustauschs zwischen europäischen Ländern erschienen. Weiterlesen

Steuerhinterziehung großen Ausmaßes – Rechtssicherheit und Überkriminalisierung

Mit Urteil vom 27. Oktober 2015 hat der 1. Strafsenat des BGH (1 StR 373/15) darauf erkannt, dass ein großes Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000,00 EUR vorliegt.

Dies hat neben der Auswirkung auf das Strafmaß erhebliche Konsequenzen für die auch im Rahmen von Selbstanzeigen relevante Verfolgungsverjährung von nunmehr 10 Jahren, da eine Selbstanzeige alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart zu umfassen hat.

Die gegen die durch das Landgericht Mannheim getroffene Annahme eines „besonders schweren Falls“ im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO gerichtete Revision des Angeklagten, der zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war, verwarf der 1. Strafsenat als unbegründet. Weiterlesen

Kassenaufsteller haftet für hinterzogene Steuern des Betriebs im Fall mitgelieferter Manipulationssoftware

Mit Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 07.01.2015, Az. 5 V 2068/14) wurde ein Geschäftsführer einer Gesellschaft, die Kassensysteme herstellt und vertreibt, zur persönlich Haftung für die durch einen Gastronom hinterzogenen Steuern verurteilt.

Der Kassensystemhersteller hatte einem Eiscafébetrieb neben der Hardware ein Programm auf einem mitgelieferten Daten-USB-Stick geliefert, mit dem Manipulationen an den mit dem Kassensystem erfassten Umsätzen ermöglicht wurden. Dieses Programm wurde zur Steuerverkürzung eingesetzt. Die Manipulationssoftware wurde als Spiel getarnt und ermöglichte dem Verwender, die Kasseneinnahmen prozentual zu kürzen.

Der Verkürzungsumfang von Einkommens- und Umsatzsteuer lag im Millionenbereich. Weiterlesen