Vortrag von RA Olfen bei der BV Steuerstrafrecht

Beim Symposium der Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht in Stuttgart hat Rechtsanwalt Michael Olfen über die steuerstrafrechtlichen Risiken der unentgeltlichen Nutzung von Ferienimmobilien informiert. Ein Thema, das aufgrund des in Kürze in Kraft tretenden Automatischen Datenaustausches (AIA) derzeit viele Kollegen in der Praxis beschäftigt.

Weitere Referenten waren unter anderem der Vorsitzende Richter beim 1. Strafsenat des BGH in Karlsruhe, Dr. Rolf Raum sowie Rechtsanwalt Sascha König, ebenfalls Mitglied der BV (Jatzek, König und Partner).

BMF veröffentlicht Liste der am ersten automatischen Austausch von Steuerdaten zum 30. September 2017 teilnehmenden 53 Staaten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. April 2017 eine Liste der Staaten veröffentlicht, mit denen der erste automatische Datenaustausch zum 30. September 2017 erfolgen soll. Die Finanzinstitute der auf der Liste befindlichen Länder sollen alle Kontendaten bereits zum 31. Juli 2017 dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Weiterlesen

Rasterfahndung im Finanzamt? Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten gemäß § 88b AO

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 16.7.2016 ist zum 1.1.2017 auch die Vorschrift des § 88b AO in Kraft getreten. Sie kann erhebliche Folgen für zunehmend zentralisierte und digitalisierte Ermittlungen in Steuerstrafsachen haben – und ist möglicherweise verfassungswidrig. Weiterlesen

BMF veröffentlicht die amtliche Datensatzbeschreibung zum CRS-Informationsaustausch

In dem aktuellen Schreiben vom 1. März 2017 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Obersten Finanzbehörden der Länder die amtlichen Datensatzbeschreibungen zum Austausch über Finanzkonten übermittelt. Damit sind die Länderbehörden über das genaue Prozedere bei der Übertragung von Finanzdaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) sowie dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) in Kenntnis gesetzt.  In Deutschland wird eine entsprechende Meldung bis spätestens 31.7.2017 für das Kalenderjahr 2016 einzureichen sein, damit das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) diese Daten an die ausländischen Finanzbehörden fristgerecht bis 30.9.2017 weiterleiten kann. Weiterlesen

Auskunft des Berliner Senats zu Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulation in Berlin

Auf Kleine Anfrage eines Berliner Abgeordneten (Drucks. 18/10378) hat der Berliner Senat am 2. Februar 2017 mitgeteilt, dass keine Aufzeichnungen zu den Umfängen des Einsatzes von sog. Zappern, Phantomware und anderen Kassenmanipulationen vorliegen, anhand derer der Umfang von Steuerausfällen in Berlin seriös eingeschätzt werden könne. Die Anfrage zeigt das gewachsene Interesse an bargeldintensiven Branchen, für die auf Grundlage des am 29. Dezember 2016 in Kraft getretenen „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (BGBl. I S. 3152) nach dem in § 30 EGAO festgelegten Zeitplan erheblich verschärfte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten.  Weiterlesen

Neues BMF-Schreiben konkretisiert Vorgaben zum automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 1. Februar 2017 konkretisiert die für Finanzinstitute bei der Übermittlung von Daten an das BZSt für den Datenaustausch aufgrund des FATCA-Abkommens und aufgrund des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) zu beachtenden Vorgaben und löst damit das auf das FATCA-Abkommen beschränkte BMF-Schreiben vom 3. November 2015 ab. Weiterlesen

Interview zu den steuerstrafrechtlichen Risiken bei Auslandsimmobilien

Im Private Banking Magazin erscheint heute das Interview von Rechtsanwalt Olfen und Rechtsanwalt Dr. Meinecke zu den steuerstrafrechtlichen Risiken, die sich für Eigentümer von über S.L.s (Sociedad Limitada) gehaltenen Immobilien insbesondere auf Mallorca seit 2013 entwickelt haben. Das grundsätzlich weltweit bestehende Risiko für Immobilieneigentümer wird insbesondere wegen des begonnenen automatischen Austauschs von Finanzdaten für die hohe Zahl von Deutschen auf der beliebten Baleareninsel zuerst Auswirkungen haben.

Steuerhinterziehung durch unentgeltliche Nutzung einer Ferienimmobilie – Exit Selbstanzeige! von Michael Olfen und Dr. Fabian Meinecke

Im Private-Banking-Magazin ist heute ein Artikel unserer Kanzlei zum aktuellen steuerstrafrechtlichen Thema des automatischen Finanzdatenaustausches und der Folgen auf ausländische Immobiliengesellschaften mit deutschen Besitzern erschienen. Wir haben uns bereits mehrfach in Fachaufsätzen mit diesem Thema auseinandergesetzt. Der bevorstehende automatische Datenaustausch der Steuerbehörden in Europa und anderen Vertragsstaaten wird durch eine verschärfte Steuerrechtsprechung begleitet.

Es zeichnen sich bereits verheerende steuerstrafrechtliche Folgen für Immobilienbesitzer in der Praxis ab, die ihre Immobilien aus seinerzeit steuerlichen Erwägungen in ausländische Kapitalgesellschaften eingelegt und zumeist unentgeltlich genutzt haben.

Die den deutschen Steuerbehörden verschwiegene unentgeltlich oder zu unangemessen niedrigen Mietpreisen erfolgte Selbstnutzung der Ferienfinca ist dem Bundesfinanzhof folgend als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen.
Die bisher unterlassene Angabe in der Einkommensteuererklärung des Gesellschafters wird im Rahmen des Informationsaustausches den Finanzbehörden offen gelegt. Die Daten werden nach Auffassung unserer Kanzlei auch die Strafverfolgungsbehörden beim Finanzamt auf den Plan rufen. Strafbefreiend wird das beliebte Steuersparmodell rund um die Ferienimmobilie für deren Besitzer in diesen Fällen nur über das Institut der Selbstanzeige bleiben können.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Immobilienbesitzer bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen bei internationalen Sachverhalten. Zudem sind wir als Verteidiger für die Betroffenen im Strafverfahren tätig.

Kanzleidurchsuchung: Begrenzung des § 404 Satz 2 AO nötig

In der 10. Ausgabe 2016 der Zeitschrift „Die Steuerberatung“ ist der aktuelle Aufsatz von Rechtsanwalt Olfen und Rechtsanwalt Dr. Meinecke zur Notwendigkeit der Begrenzung der Befugnisse der Steuerfahndung insbesondere bei Kanzleidurchsuchungen erschienen. Darin vertreten wir die Auffassung, dass die Sichtungsbefugnis von Steuerfahndern aufgrund der Doppelfunktion dieses Teils der Finanzbehörden erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist und die Befugnisse der Fahndungsbehörde einer Einschränkung bedürfen.

EGMR erklärt die Nutzung von durch Behörden angekauften Steuerdaten für zulässig

Am 6. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Zulässigkeit der Nutzung von auf angekauften Steuer-CDs befindlichen Daten entschieden (33696/11). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Entscheidung vom 9. Oktober 2010 (2 BvR 2101/09) – mithin sechs Jahre zuvor – ebenfalls in einer viel beachteten Entscheidung die Nutzung der Daten für zulässig erklärt. Da die Zeit der Steuer-CDs bzw. Datensticks mit dem zu Beginn des Jahres 2017 beginnenden automatischen internationalen Datenaustausch der Finanzbehörden vorübergehen wird, wirft die Entscheidung keine Schatten voraus, aber einen dunklen Schatten zurück. Weiterlesen