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Zeugenvernehmung / Rechtsschutz

Gemäß § 399 AO i.V.m. §§ 161 ff. StPO steht der Finanzbehörde die Befugnis zu, Zeugen zu vernehmen. Weiterlesen

Rechtsschutzmöglichkeiten und Rechtsbehelfe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt nach Art. 19 IV GG die Gewähr eines umfassenden Rechtsschutzes. Weiterlesen