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Mitteilungspflichten nach dem Panama-Gesetz

Am 27. April 2017 hat der Bundestag das als Reaktion auf die Panama-Papers initiierte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) beschlossen, mit dem Verschärfungen des Tatbestands der Steuerhinterziehung (§ 370 AO), zusätzliche Meldepflichten für Steuerbürger und erweiterte Mitteilungspflichten für Finanzinstitute, insbesondere Banken, geschaffen werden. U.A. wird die Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaaten-Gesellschaft zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen als besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach dem StUmgBG mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten bestraft. Weiterlesen