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Neues BMF-Schreiben konkretisiert Vorgaben zum automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 1. Februar 2017 konkretisiert die für Finanzinstitute bei der Übermittlung von Daten an das BZSt für den Datenaustausch aufgrund des FATCA-Abkommens und aufgrund des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) zu beachtenden Vorgaben und löst damit das auf das FATCA-Abkommen beschränkte BMF-Schreiben vom 3. November 2015 ab. Weiterlesen