Schmuggel, § 373 AO / Steuerhehlerei, § 374 AO
Der Schmuggel (§ 373 AO) und die Steuerhehlerei (§ 374 AO) zählen zu den sonstigen Steuerstraftaten. Weiterlesen
Der Schmuggel (§ 373 AO) und die Steuerhehlerei (§ 374 AO) zählen zu den sonstigen Steuerstraftaten. Weiterlesen
Insbesondere bei vollendeter Steuerhinterziehung, § 370 AO, entstehen Hinterziehungszinsen, für die der Schuldner nach § 235 AO haftet. Auch der an der Tat nicht beteiligte Steuerpflichtige kann Schuldner sein. Weiterlesen