Kompensationsverbot
Das in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierte Kompensationsverbot ist zur Bemessung des steuerstrafrechtlichen Schadens von essentieller Bedeutung. Es besagt, dass eine Steuerverkürzung auch dann gegeben ist, wenn die Steuer „aus anderen Gründen“ hätte ermäßigt oder ein Steuervorteil „aus anderen Gründen“ hätte gewährt werden können. Weiterlesen