Beiträge

Steuerbehörden überprüfen Airbnb-Vermieter

Die Finanzbehörden wollen deutsche Airbnb-Vermieter auf mögliche Steuerhinterziehung überprüfen. Dazu habe Deutschland ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, dem Europa- Sitz des Unterkunfts-Vermittlungsportals, berichtet die Wirtschaftswoche. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn habe auf Initiative des Hamburger Finanzsenats bereits eine entsprechende Gruppenanfrage nach Dublin geschickt, um die Herausgabe der Daten zu erreichen. Auf Grundlage dieser Daten will die Finanzbehörde demnach die Steuererklärungen der als Vermieter registrierten Deutschen überprüfen.

Wer in der Vergangenheit Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen über das Portal Airbnb nicht in seiner Steuererklärung angegeben hat, riskiert neben der steuerlichen Nacherhebung die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Bei Hinterziehung beträgt die Festsetzungsfrist zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO), es können also noch Zeiträume bis weit in die Vergangenheit nacherhoben werden. Die steuerliche Nachforderung wird verzinst (§ 233a bzw. § 235 AO). Steuerstrafrechtlich kommen abhängig von der Höhe nicht erklärter Beträge die Einstellung mit oder ohne Geldauflage oder Geldstrafen in Betracht. Ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 € droht nach der neueren Rechtsprechung grundsätzlich Haft mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO).

Welche Handlungsoptionen bestehen?

Zunächst ist die Gruppenanfrage gestellt und noch nicht beantwortet. Die Zulässigkeit von Gruppenanfragen ist allgemein nicht unumstritten und muss anhand des konkreten Falls und der einschlägigen Rechtsgrundlagen geprüft werden. Allerdings sollte man sich nicht darauf verlassen, dass Bedenken an der Zulässigkeit der Gruppenanfrage die Herausgabe von Nutzerdaten des Portals Airbnb abwenden werden. Wer erkennt, dass er falsche Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat, kann unter Umständen – dies mussebenfalls im Einzelfall geprüft werden – eine Berichtigungserklärung gem. § 153 AO abgeben. Diese muss allerdings unverzüglich erfolgen. Andernfalls kann auch eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommen – allerdings nur solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Aus diesem Grund ist auch mit Blick auf die Festsetzungsfrist von zehn Jahren ein Zuwarten mit der Hoffnung, dass die Gruppenanfrage unbeantwortet bleibt oder die Informationen durch Airbnb nicht herausgegeben werden, nicht ratsam.

Auskunft des Berliner Senats zu Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulation in Berlin

Auf Kleine Anfrage eines Berliner Abgeordneten (Drucks. 18/10378) hat der Berliner Senat am 2. Februar 2017 mitgeteilt, dass keine Aufzeichnungen zu den Umfängen des Einsatzes von sog. Zappern, Phantomware und anderen Kassenmanipulationen vorliegen, anhand derer der Umfang von Steuerausfällen in Berlin seriös eingeschätzt werden könne. Die Anfrage zeigt das gewachsene Interesse an bargeldintensiven Branchen, für die auf Grundlage des am 29. Dezember 2016 in Kraft getretenen „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (BGBl. I S. 3152) nach dem in § 30 EGAO festgelegten Zeitplan erheblich verschärfte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten.  Weiterlesen

Steuerstraftaten nach den §§ 370ff. AO – welche Straftaten fallen darunter?

Zuständig für die Verfolgung von Steuerstraftaten nach den §§ 370 ff. AO ist neben der Justiz die Steuerverwaltung. Weiterlesen

Steuerfahndung

Der Steuerfahndung ist als Finanzpolizei die Aufgabe zugewiesen, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen. Gleichzeitig ist sie aber auch Fiskalbehörde und unterliegt der Abgabenordnung. Weiterlesen

Chi-Quadrat-Test – Hilfsmittel der Betriebsprüfung

Der Chi-Quadrat-Test ist eine stochastische Methode zur Überprüfung wahrheitsgemäßer Angaben des Steuerpflichtigen, z.B. hinsichtlich seiner Betriebseinnahmen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Schätzungsfälle im Rahmen von Betriebsprüfungen stark angestiegen. Die Schätzungsmethoden der Finanzverwaltungen und deren Qualität ist insbesondere durch den vermehrten Einsatz von computergestützten Kalkulationsprogrammen (z.B. Chi-Quadrat-Test) verbessert worden. Weiterlesen