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Steuerhinterziehung bei zusammenveranlagten Ehegatten

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 19.02.2008 (Az. VIII-B 49/07) nochmals klargestellt, dass das Wesen der Zusammenveranlagung von Ehegatten gerade darin besteht, dass mit ihrem Antrag auf Zusammenveranlagung gem. § 26 b EStG die steuerliche Behandlung als ein Steuerpflichtiger begehrt wird. Weiterlesen