Das spanische Finanzministerium hat angekündigt, in diesem Jahr die Kontrolle von Personen zu verstärken, die sich trotz eines Wohnsitzes in Spanien als ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig erklären. Dies sieht der Steuerkontrollplan 2021 (Plan de Control Tributario 2021) vor, dessen allgemeine Richtlinien nun im offiziellen Staatsanzeiger (Boletin Oficial del Estado – BOE) veröffentlicht wurden. Mithilfe von Big-Data-Tools sollen alle relevanten Informationen erhoben werden. Dazu zählen der Erfahrung nach Punkte wie gewöhnlicher Aufenthaltsort, Lebensmittelpunkt und Vermögen. Grundlage sei eine im Laufe des vergangenen Jahres erstellte systematische Analyse der Steueransässigkeit für eine große Gruppe von Steuerzahlern, die in den Steuerdatenbanken als „nicht steueransässige Personen“ aufgeführt sind. Diese Analyse, so das Finanzministerium, habe es erleichtert, „die notwendigen Beweise zu erhalten, um den steuerlichen Wohnsitz in Spanien von einigen dieser relevanten Vermögenswerte zu bestimmen„. Diese Daten erlaubten, „ab dem Jahr 2021 die Kontrollhandlungen für diese Bürger zu intensivieren“.
Die Ankündigung der Behörde passt in die derzeitige Strategie der spanischen Finanzverwaltung, insbesondere bei großen Vermögenswerten die Steuerabschöpfung sicher zu stellen. Das bezieht sich nicht nur auf die Erhebung von Einkommenssteuern. So wurde zum 1.1.2021 die 2011 beschlossene Abschaffung der Vermögenssteuer, die ursprünglich bereits zum 1.1.2020 in Kraft treten sollte, auf Eis gelegt. 2020 war sie mit Hinweis auf Corona aufgeschoben worden. Ein neuer Termin für die Beendigung dieser Steuerart steht derzeit nicht fest.
Auch Nichtsteuerresidenten haben in Spanien die beschränkte Steuerpflicht zu erfüllen. Ab einer Besteuerungsgrundlage von über 700.000 Euro müssen sie Vermögenststeuer für alle Güter und Rechte in Spanien bezahlen. Ab einem Vermögenswert von über 2 Millionen Euro besteht eine Erklärungspflicht.
Die Erhebung der Vermögenssteuer unterliegt den autonomen Regionen. Für die Balearen gilt folgende Tabelle:
Besteuerungsgrundlage
(bis EUR) |
Steuerzahllast
(EUR) |
Steuerzahllast Schwelle
(bis EUR) |
Steuersatz Vermögenssteuer
(%) |
0,00 |
0,00 |
170.472,04 |
0,28 |
170.472,04 |
477,32 |
170.465,00 |
0,41 |
340.937,04 |
1.176.23 |
340.932,71 |
0,69 |
681.869,75 |
3.528.67 |
654.869,76 |
1,24 |
1.336.739,51 |
11.649,06 |
1.390.739,49 |
1,79 |
2.727.479,00 |
36.543,30 |
2.727.479,00 |
2,35 |
5.454.958,00 |
100.639,06 |
5.454.957,99 |
2,90 |
10.909.951,99 |
258.832,84 |
folgend |
3,45 |
Welche Auswirkungen dies für Immobilienbesitzer in Spanien hat, ist im Einzelfall zu klären. Sprechen Sie und gerne an.