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Beschlagnahme

Die Beschlagnahme von aufgefundenen Beweismitteln ist in einem Strafverfahren mit der Durchsuchung eng verknüpft. Gegenstände, die als Beweismittel für das Verfahren von Bedeutung sein könnten, werden gemäß § 94 StPO in Verwahrung genommen oder in anderer Weise sichergestellt (u.a. Briefe, Telegramme, Zufallsfunde). Weiterlesen