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BMF veröffentlicht finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2018

Von den Åland-Inseln und Andorra bis Zypern: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat vor wenigen Tagen die finale Liste aller 86 Länder vorgelegt, mit denen die deutschen Finanzbehörden zum Stichtag 30. September 2018 alle Finanzdaten von Steuerpflichtigen austauschen werden. Grundlage hierfür ist die Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz –FKAustG.

Mit dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2018 werden die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt gegeben, die die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom 26. Juni 2018 erfüllen, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30. September 2018 erfolgt, und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31. Juli 2018 dem BZSt zu übermitteln haben (finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2018).

Enthalten sind alle Statten, die einen bilateralen Austausch vereinbart haben, sowie Länder wie Panama, die Britischen Jungferninseln, die Vereinigten Arabischen Emirate und weitere, die aufgrund einer Notifikation gemäß § 7 Absatz 1 Buchstabe b der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwar ihre Finanzkonteninformationen an die Bundesrepublik Deutschland übermitteln, ihrerseits aber keine entsprechenden Informationen von den deutschen Behörden erhalten.

Tax Compliance in Unternehmen – Beitrag im „private banking magazin“

Panama-und Paradise-Papers, Automatischer Informationsaustausch zwischen rund 60 Staaten sowie zahlreiche Leaks bei Banken und Anwaltskanzleien: Wer bei der Steuer trickst, muss mittlerweile mit Aufdeckung rechnen. Aber auch unbeabsichtigt entstehen in Unternehmen häufig Fehler steuerlicher Art. Ein Tax-Compliance-System kann helfen, derartigen Fehlern vorzubeugen und Haftungs- und Strafrisiken zu vermeiden.

Was ein solches Tax-Compliance-System leisten kann und sollte, erklärt RA Michael Olfen in seinem Gastbeitrag im private banking Magazin (ET 13.02.2017) und bereits online unter https://www.private-banking-magazin.de/tatort-firmenzentrale-innerbetriebliche-kontrollsysteme-koennen-in-steuersachen-entlasten/

 

RA Michael Olfen in „Das Investment“ zum automatischen Finanzdatenaustausch in Steuersachen

Die Online-Ausgabe des Magazins „Das Investment“, einem nach eigenen Angaben führenden, konzernunabhängigen Fachmagazin zur Kapitalanlage und Finanzberatung, hat Rechtsanwalt Michael Olfen zum Start (30.09.2017) des internationalen, automatischen Datenaustausches über Finanzkonten in Steuersachen befragt. http://www.dasinvestment.com/steuerrecht-die-ferienimmobilien-party-ist-vorbei/
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Datenaustausch zum 30. September 2017

Der zum 30. September 2017 beginnende, zwischen 100 Staaten vereinbarte internationale und automatisierte Datenaustausch führt zu einer bisher nicht vergleichbaren Sammlung und Übermittlung von Finanzdaten. Diese werden im Wesentlichen durch die in die Pflicht genommenen Banken erhoben und den staatlichen Stellen übersandt. Welche Folgen dies genau für nicht erklärte Erträge aus Auslandsvermögen hat, ist nur im Einzelfall zu beurteilen und kann – insbesondere nach Übermittlung der Daten – von der Frage der Tatentdeckung abhängen (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die Frage, welche Daten übermittelt werden, definiert in Deutschland § 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz  (FKAustG). Übermittelt werden: Weiterlesen

Vortrag von RA Olfen bei der BV Steuerstrafrecht

Beim Symposium der Bundesvereinigung der Anwälte und zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht in Stuttgart hat Rechtsanwalt Michael Olfen über die steuerstrafrechtlichen Risiken der unentgeltlichen Nutzung von Ferienimmobilien informiert. Ein Thema, das aufgrund des in Kürze in Kraft tretenden Automatischen Datenaustausches (AIA) derzeit viele Kollegen in der Praxis beschäftigt.

Weitere Referenten waren unter anderem der Vorsitzende Richter beim 1. Strafsenat des BGH in Karlsruhe, Dr. Rolf Raum sowie Rechtsanwalt Sascha König, ebenfalls Mitglied der BV (Jatzek, König und Partner).

BMF veröffentlicht Liste der am ersten automatischen Austausch von Steuerdaten zum 30. September 2017 teilnehmenden 53 Staaten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. April 2017 eine Liste der Staaten veröffentlicht, mit denen der erste automatische Datenaustausch zum 30. September 2017 erfolgen soll. Die Finanzinstitute der auf der Liste befindlichen Länder sollen alle Kontendaten bereits zum 31. Juli 2017 dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Weiterlesen

Neues BMF-Schreiben konkretisiert Vorgaben zum automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 1. Februar 2017 konkretisiert die für Finanzinstitute bei der Übermittlung von Daten an das BZSt für den Datenaustausch aufgrund des FATCA-Abkommens und aufgrund des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) zu beachtenden Vorgaben und löst damit das auf das FATCA-Abkommen beschränkte BMF-Schreiben vom 3. November 2015 ab. Weiterlesen

Interview zu den steuerstrafrechtlichen Risiken bei Auslandsimmobilien

Im Private Banking Magazin erscheint heute das Interview von Rechtsanwalt Olfen und Rechtsanwalt Dr. Meinecke zu den steuerstrafrechtlichen Risiken, die sich für Eigentümer von über S.L.s (Sociedad Limitada) gehaltenen Immobilien insbesondere auf Mallorca seit 2013 entwickelt haben. Das grundsätzlich weltweit bestehende Risiko für Immobilieneigentümer wird insbesondere wegen des begonnenen automatischen Austauschs von Finanzdaten für die hohe Zahl von Deutschen auf der beliebten Baleareninsel zuerst Auswirkungen haben.

Steuerstrafrecht und dessen Verschärfung

Besonders in der jüngsten Vergangenheit ist eine deutliche Verschärfung des Steuerstrafrechts zu beobachten. Weiterlesen