Rechtsschutzversicherung: Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung
Auf dem Markt sind derzeit Policen für Spezial-Strafrechtschutz-Versicherungen erhältlich, die die Kosten der Strafverteidigung in einem Steuerstrafverfahren übernehmen.
Kosten des Strafverfahren
Ein großer Vorteil dieser Spezialrechtsschutzversicherung für ein Steuerstrafverfahren liegt darin begründet, dass auch die Vergütung für einen Steuerstrafverteidiger auf der Basis einer sogenannten Vergütungsvereinbarung übernommen wird. Umfasst sind dann von der Kostendeckung sämtliche anwaltlichen Tätigkeiten vom Ermittlungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mandant wegen einer vorsätzlich begangenen Steuerhinterziehung nach § 370 AO verdächtigt wird. Weitere Besonderheit ist jedoch, dass der Versicherungsschutz rückwirkend immer dann entfällt, wenn am Ende des Steuerstrafverfahrens eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung steht. In diesem Fall hat der Versicherte seine Rechtschutzversicherung die verauslagten Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Eine Erstattungspflicht besteht aber nicht, wenn eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens erreicht wird und es somit an einer rechtskräftigen Feststellung einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung fehlt.
Kosten des Steuerstreits
Neben den Kosten der reinen Steuerstrafverteidigung wird auch die Rechtschutzversicherung die Kosten für das parallel laufende Steuerverfahren zu übernehmen haben. Wird der Mandant einer Steuerstraftat verdächtigt, werden gleichzeitig in der Regel Nachforderungsbescheide durch das Veranlagungsfinanzamt ergehen. Da der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung von der Höhe der verkürzten Steuer abhängt, ist es in den meisten Fällen sehr ratsam gegen die steuerlichen Nachforderungsbescheide Einspruch und sogar Klage beim Finanzgericht zu erheben, solange das Steuerstrafverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Grund hierfür ist, dass in der nachträglichen Festsetzung von Steuern in einem Steuerbescheid, die nicht vom Beschuldigten einer Steuerhinterziehung mit dem Einspruch oder einer Klage angegriffen wird, ein Geständnis des Beschuldigten oder zumindest ein Indiz für die Steuerhinterziehung gesehen werden könnte.
Verbindung von Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren
Die Vertretung im Steuerverfahren und die Verteidigung im Steuerstrafverfahren gehen deshalb meistens Hand in Hand. Aus diesem Grund sind auch die Rechtschutzversicherungen verpflichtet, die Kosten für das Steuerverfahren abzudecken, da die Einlegung von Rechtsbehelfen im Steuerverfahren die Verteidigung im Strafverfahren unterstützt und fördert. Die Rechtschutzversicherungen können deshalb die Deckungszusage auch in dem Steuerverfahren nicht ablehnen. Eine Verbindung zwischen dem Steuerverfahren und dem Steuerstrafverfahren lässt sich schon leicht darin ablesen, dass das Steuerstrafverfahren gem. § 396 AO solange ausgesetzt werden kann, bis über die objektive Verkürzung der Steuer im Besteuerungsverfahren rechtskräftig entschieden worden ist.