Panama Papers – Der Staatsanwaltschaft bleibt das Lesen
Für diejenigen, die nicht nur aus Gründen der Anonymität Berechtigte einer Offshore-Gesellschaft sind, wird sich die Frage stellen, ob sie nun nach der Veröffentlichung des „Leaks“ noch zurück in die Legalität kehren können, indem sie Selbstanzeigen abgeben und was die Staatsanwaltschaft unternehmen wird, um an die Dokumente zu gelangen.
Den vollständigen Beitrag von Rechtsanwalt Meinecke vom 12. April 2016 können sie hier in der Legal Tribune Online (LTO) nachlesen.