Jahresstatistik Zoll 2015 – aktuelle bedeutsame Entwicklungen für 2016
Jahresstatistik Zoll 2015 – aktuelle bedeutsame Entwicklungen für 2016
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 11. April 2016 die Statistik der Zollverwaltung für das Jahr 2015 veröffentlicht. Erstmalig kontrollierten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auch regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften nach dem seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetz (MiLoG) im Rahmen von bundesweit insgesamt rund 400.000 Prüfungen. Laut der Pressemitteilung des BMF „ist zu berücksichtigen, dass neu in die Prüfungen einbezogene Branchen zunächst für die Neuregelungen sensibilisiert wurden, ohne Verstöße unmittelbar zu ahnden.“ Mit anderen Worten wurden – wie nicht selten nach Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen – die betreffenden Branchen mit „Warnschüssen“ vorbereitet. Die meisten Unternehmer dürften wegen der Branchenvorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bereits mit entsprechenden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten vertraut sein. Dennoch ist 2016 zu besonderer Sorgfalt bei der Erfüllung von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zu raten, insbesondere in den Wirtschaftsbereichen, für die ein Mindestlohn erstmalig gilt. Dies sind etwa Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe, Kurierfahrer, Bäcker und Werbezusteller. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2017 Prüfungen gezielter vorgenommen und die Ahdnungsschwelle geringer angesetzt wird.
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