Rechtsanwalt Dr. Fabian Meinecke
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Geldwäschebeauftragter (TÜV)
Rechtsanwalt Dr. Fabian Meinecke verteidigt und berät im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, sowie im Steuerrecht.
Seit 2019 ist er Partner und Leiter des Berliner Standortes der Kanzlei Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB (Hamburg, Berlin, Stuttgart, Palma de Mallorca).
Rechtsanwalt Dr. Fabian Meinecke, M. A., studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Würzburg und Leuven (Belgien). Nach Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens 2013 in Frankfurt am Main, begann Dr. Fabian Meinecke seine anwaltliche Laufbahn am Kölner Standort der auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei Feigen Graf Partnerschaftsgesellschaft mbB. Parallel fertigte er seine von Prof. Dr. Matthias Jahn betreute Promotion an, die sich vertieft mit den strafprozessualen Besonderheiten bei gegen öffentlich bekannte Führungskräfte geführten Strafverfahren befasst und mit dem Promotionspreis 2016 des Deutsche Strafverteidiger e. V. ausgezeichnet wurde. Daneben war er seit 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) in Frankfurt.
Seit 2020 ist Rechtsanwalt Dr. Meinecke Geldwäschebeauftragter (TÜV).
Er ist u. a. Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e. V. (WisteV), des Deutschen Strafverteidiger e.V., der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Dr. Fabian Meinecke ist auf folgende Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert:
- Strafverteidigung und Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance-Beratung zur Vermeidung und Abwehr von strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken
- Steuerliche Beratung und Vertretung in Betriebsprüfungs- sowie Einspruchs- und Klageverfahren gegenüber dem Finanzamt bzw. vor den Finanzgerichten
Dr. Fabian Meinecke
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter an der
Goethe-Universität Frankfurt a. M.