Cum-Ex-Deals: der lange Weg zur Rechtssicherheit
Bei Lichte betrachtet ist das Thema Cum-Ex von zwei Extremen beherrscht: Zum Einen wird in der Öffentlichkeit die mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuer als Betrug an der Gemeinschaft der Steuerbürger und Beleg für die Unredlichkeit des Bankensektors gesehen. Dass diese herrschende Meinung nicht frei von der moralischen, teils aber frei von der Auseinandersetzung mit der rechtlichen Komplexität des Cum-Ex-Deals ist, wird dabei an der pauschal als richtig unterstellten Ansicht deutlich, die Banken hätten eine „Gesetzeslücke“ ausgenutzt.
Richtig ist, dass rechtliche Klarheit in der Frage der steuerlichen und strafrechtlichen Grenzen von zahlreichen unterschiedlichen Gestaltungen von Cum-Ex-Deals noch immer auf sich warten lässt. Da gegenüber den Behörden der Vorwurf lauter wird, es sei zu Verzögerungen bei der Aufklärung und Verfolgung von Beteiligten an verbotenen Gestaltungen von Cum-Ex-Deals gekommen und zudem der mediale Druck größer wird, scheint eine Festlegung auf die Strafbarkeit von Cum-Ex-Deals aus behördlicher Sicht unausweichlich. Denn nur die Annahme einer Steuerhinterziehung garantiert die Verlängerung der Festsetzungsverjährung auf zehn Jahre, die in Ansehung der langen Behördenwege wünschenswert erscheinen dürfte.
Das HVB-Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden wird daher nicht nur in der Finanzwelt angesichts des jüngsten Auskunftsersuchens der BaFin aufmerksam verfolgt werden.