Olfen Meinecke Völger
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Überörtliche Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern
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Bundesgerichtshof (Az I-StR-627/08) Urteil vom 17.03.2009: Bemessung des Umfangs der verkürzten Steuern bei nicht abgegebener oder Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldung
/in Aktuelles /von Michael OlfenDer Bundesgerichtshof für Strafsachen hat in seinem Urteil vom 17.03.2009 entschieden, dass bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern sich der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach deren Nominalbetrag bemisst, wenn die Tathandlung in der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldung im Sinne von § 18 Abs. 1 UStG liegt. Weiterlesen
Leichtfertige Steuerhinterziehung durch einen Steuerberater
/in Aktuelles /von Michael OlfenNach einem aktuellen Urteil des OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 23.10.2008 (vgl. Az. 1 Ss 140/08) erfüllt ein Steuerberater den Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 378 Abs. 1 Abgabenordnung (leichtfertige Steuerkürzung) nicht, wenn er lediglich die Steuererklärung seines Mandanten vorbereitet und diese Steuererklärung vom Steuerpflichtigen selbst unterzeichnet und beim Finanzamt eingereicht wird. Weiterlesen
Belgien erteilt Auskünfte in Steuersachen nach OECD-Standard
/in Aktuelles /von Michael OlfenNach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.05.2009 wurde am 18.05.2009 ein Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien über den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard abgeschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu erklärt, dass auch Belgien nunmehr den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen beim Auskunftsaustausch gefolgt ist. Weiterlesen
Bundesgerichtshof (Az I-StR-627/08) Urteil vom 07.03.2009: Bemessung des Umfangs der verkürzten Steuern bei nicht abgegebener oder Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldung
/in Aktuelles /von Michael OlfenDer Bundesgerichtshof für Strafsachen hat in seinem Urteil vom 17.03.2009 entschieden, dass bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern sich der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach deren Nominalbetrag bemisst, wenn die Tathandlung in der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldung im Sinne von § 18 Abs. 1 UStG liegt. Weiterlesen