Mit Urteil vom 18. Dezember 2014 hat der EuGH darauf erkannt, einem Unternehmer bei einer innergemeinschaftlichen Leistung auch dann die Steuerfreiheit zu versagen, wenn er selbst gar nicht wusste, in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden zu sein. Es reiche schon aus, wenn der Unternehmer vom Umsatzsteuerkarussell aufgrund objektiver Anhaltspunkte „wissen musste“, um ihm jeglichen Vertrauensschutz abzusprechen.
Da der Erwerb der Waren umsatzsteuerpflichtig bleiben soll, wird der Unternehmer zweimal zur Kasse gebeten. Unter Berücksichtigung der durch § 25d Abs. 1 UStG vorgegebenen deutschen Rechtslage haftet der Unternehmer sogar ein drittes Mal, nämlich für die Steuerschuld aus vorangegangenem Umsatz. Mit dem Grundsatz der Steuerneutralität ist eine solche Strafsteuer nicht zu vereinbaren. Des Weiteren wird das Bestimmungslandprinzip verletzt, indem der Umsatz (mehrfach) im Ausland versteuert wird.
Die Finanzgerichte haben im Nachgang der Italmoda-Entscheidung verlangt, dass der Unternehmer etwa bei fehlender Nachvollziehbarkeit des Internetauftritts, wenn der Geschäftspartner nur in Begleitung auftritt oder noch keine längere Geschäftsbeziehung besteht, dazu verpflichtet sein kann, persönlich Nachforschungen anzustellen (etwa FG Hamburg, Urteil vom 05.02.2015 – 3 K 46/14). Selbst wenn alle formalen Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen (vollständige Beleg- und Buchnachweise), kann diese mit den beschriebenen katastrophalen Folgen für redliche Unternehmer versagt werden. Weiterlesen
Der deutsche Steuerfahnder auf Mallorca
/in Aktuelles /von Michael OlfenIn der 7. Ausgabe 2016 der Deutschen Zeitschrift für Steuerrecht (355ff.) ist am 19.2.2016 unser gemeinsam mit Steuerberater und Asesor Fiscal Willi Plattes verfasster Beitrag zu den strafrechtlichen Risiken von auf Mallorca unentgeltlich genutzten Ferienimmobilien unter Berücksichtigung des automatisierten Datenaustauschs zwischen europäischen Ländern erschienen. Weiterlesen
Steuerhinterziehung großen Ausmaßes – Rechtssicherheit und Überkriminalisierung
/in Aktuelles /von Michael OlfenMit Urteil vom 27. Oktober 2015 hat der 1. Strafsenat des BGH (1 StR 373/15) darauf erkannt, dass ein großes Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000,00 EUR vorliegt.
Dies hat neben der Auswirkung auf das Strafmaß erhebliche Konsequenzen für die auch im Rahmen von Selbstanzeigen relevante Verfolgungsverjährung von nunmehr 10 Jahren, da eine Selbstanzeige alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart zu umfassen hat.
Die gegen die durch das Landgericht Mannheim getroffene Annahme eines „besonders schweren Falls“ im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO gerichtete Revision des Angeklagten, der zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war, verwarf der 1. Strafsenat als unbegründet. Weiterlesen
Kassenaufsteller haftet für hinterzogene Steuern des Betriebs im Fall mitgelieferter Manipulationssoftware
/in Aktuelles /von Michael OlfenMit Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 07.01.2015, Az. 5 V 2068/14) wurde ein Geschäftsführer einer Gesellschaft, die Kassensysteme herstellt und vertreibt, zur persönlich Haftung für die durch einen Gastronom hinterzogenen Steuern verurteilt.
Der Kassensystemhersteller hatte einem Eiscafébetrieb neben der Hardware ein Programm auf einem mitgelieferten Daten-USB-Stick geliefert, mit dem Manipulationen an den mit dem Kassensystem erfassten Umsätzen ermöglicht wurden. Dieses Programm wurde zur Steuerverkürzung eingesetzt. Die Manipulationssoftware wurde als Spiel getarnt und ermöglichte dem Verwender, die Kasseneinnahmen prozentual zu kürzen.
Der Verkürzungsumfang von Einkommens- und Umsatzsteuer lag im Millionenbereich. Weiterlesen
Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht – iudex calculat!
/in Aktuelles /von Michael OlfenIm Fall „Schreiber“ hat der erste Senat des Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28. Juli 2015 (Az. 1 StR 602/14) einmal mehr Beleg für die Fallstricke bei der Berechnung der Verfolgungsverjährung erbracht, die sich insbesondere im Steuerstrafrecht ergeben können. Bei der Berechnung ist daher besondere Sorgfalt gefragt.
Die dem Angeklagten in der entschiedenen Rechtssache zur Last gelegten Handlungen waren – soweit die Vorwürfe Bestechung und Beihilfe zur Untreue betrafen – verjährt. Die bis in das Jahr 1988 zurückreichenden Steuerhinterziehungen konnten auch aufgrund mehrerer zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen – darunter die am 11. August 2005 in Kraft getretene, bezeichnenderweise „Lex Schreiber“ genannte Verschärfungsregelung – mehr als 25 Jahre nach Tatbegehung noch abgeurteilt werden.
Die Kombination von Unterbrechungs- und Ruhensregelungen kann dazu führen, dass eine Tat weit über das Ende der absoluten Verjährung hinaus verfolgbar bleibt. Weiterlesen
Automatisierter Datenaustausch in Steuersachen ab 2017 – Markstein auf dem Weg zur Kontrolle privater Finanzen
/in Aktuelles /von Michael OlfenIn aller Munde ist das Abkommen zum automatischen steuerlichen Datenaustausch zwischen über 50 Staaten, zu denen neben Deutschland auch Spanien und die Schweiz gehören, der zum September 2017 erstmals erfolgen wird. Die Bundesrepublik hat den Datenaustausch innerstaatlich mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I, Nr. 55, S. 2531) geregelt. Weiterlesen
Die Italmoda-Entscheidung des EuGH – steuerliche und strafrechtliche Risiken für Unternehmer
/in Aktuelles /von Michael OlfenMit Urteil vom 18. Dezember 2014 hat der EuGH darauf erkannt, einem Unternehmer bei einer innergemeinschaftlichen Leistung auch dann die Steuerfreiheit zu versagen, wenn er selbst gar nicht wusste, in ein Umsatzsteuerkarussell eingebunden zu sein. Es reiche schon aus, wenn der Unternehmer vom Umsatzsteuerkarussell aufgrund objektiver Anhaltspunkte „wissen musste“, um ihm jeglichen Vertrauensschutz abzusprechen.
Da der Erwerb der Waren umsatzsteuerpflichtig bleiben soll, wird der Unternehmer zweimal zur Kasse gebeten. Unter Berücksichtigung der durch § 25d Abs. 1 UStG vorgegebenen deutschen Rechtslage haftet der Unternehmer sogar ein drittes Mal, nämlich für die Steuerschuld aus vorangegangenem Umsatz. Mit dem Grundsatz der Steuerneutralität ist eine solche Strafsteuer nicht zu vereinbaren. Des Weiteren wird das Bestimmungslandprinzip verletzt, indem der Umsatz (mehrfach) im Ausland versteuert wird.
Die Finanzgerichte haben im Nachgang der Italmoda-Entscheidung verlangt, dass der Unternehmer etwa bei fehlender Nachvollziehbarkeit des Internetauftritts, wenn der Geschäftspartner nur in Begleitung auftritt oder noch keine längere Geschäftsbeziehung besteht, dazu verpflichtet sein kann, persönlich Nachforschungen anzustellen (etwa FG Hamburg, Urteil vom 05.02.2015 – 3 K 46/14). Selbst wenn alle formalen Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen (vollständige Beleg- und Buchnachweise), kann diese mit den beschriebenen katastrophalen Folgen für redliche Unternehmer versagt werden. Weiterlesen
Verleihung des Berufstitels "Fachanwalt für Strafrecht"
/in Aktuelles /von Michael OlfenDie Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Olfen am 24.07.2015 die Erlaubnis erteilt, den Berufstitel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Damit ist Rechtsanwalt Michael Olfen aus der Sozietät Oberwetter & Olfen einer der wenigen Rechtsanwälte deutschlandweit, der neben der Zertifizierung seiner steuerstrafrechtlichen Tätigkeit, auch berechtigt ist, die beiden Fachanwaltstitel Steuerrecht und Strafrecht zu führen.
Für das Steuerstrafrecht ist die besondere fachliche Expertise in beiden Rechtsgebieten eine der wesentlichen Voraussetzung für eine erfolgreiche Strafverteidigung des Beschuldigten in einem Steuerstrafverfahren.
Die Voraussetzungen für den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Rechtsanwalts zur Verleihung des Berufstitels ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung vom 01.01.2015, die Sie gerne hier nachlesen können: fao-stand-01-01-2015
Bundesregierung setzt Kampf gegen Steuerhinterziehung fort
/in Aktuelles /von Michael OlfenDas Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 wirksam werden kann. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 16.07.2015 hervor. Die Bundesregierung will damit die bereits durch zahlreiche Maßnahmen eingeleitete umfassende internationale Steuerkooperation verstärken.
Automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz, 19.04.2015
/in Aktuelles /von Michael OlfenAutomatischer Informationsaustausch mit der Schweiz
Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz zur Steuertransparenz abgeschlossen.
Ab 2018 werden die EU-Mitgliedsstaaten und die Schweiz automatisch Kontendaten austauschen. Damit können EU-Bürger nicht mehr länger undeklarierte Einkommen auf Schweizer Konten vor dem Finanzamt verstecken.
EU-Kommission, Pressemitteilung v. 19.04.2015
Beitrag im Hamburger Abendblatt von Steueranwalt Michael Olfen zur Praxis der Schweizer Steuerverwaltung, die Namen Deutscher Steuerbürger bei Amtshilfsverfahren zu veröffentlichen, 27.5.2015
/in Aktuelles /von Michael Olfenhttp://www.abendblatt.de/wirtschaft/article205339929/Kritik-an-Schweizer-Steuerliste.html#