Belgien erteilt Auskünfte in Steuersachen nach OECD-Standard
Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.05.2009 wurde am 18.05.2009 ein Protokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien über den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard abgeschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu erklärt, dass auch Belgien nunmehr den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen beim Auskunftsaustausch gefolgt ist. Die Bundesrepublik hat bereits in der Vergangenheit auch mit anderen Staaten die OECD-Standards durchgesetzt. Das Protokoll ist als weiterer Baustein des Bundesministers Peer Steinbrück zu werten, einen möglichst flächendeckenden Auskunftsanspruch mit den europäischen und vielen Drittstaaten zu ermöglichen.
Nach dem Protokoll über den Auskunftsaustausch in Steuersachen wird es den deutschen und belgischen Finanzbehörden möglich sein, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen.
Hierzu hatte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein Standard entwickelt, welcher im Rahmen des Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt worden ist.
Im Einzelfall wird demnach den jeweiligen Staaten
die für die Besteuerung relevanten Informationen den Finanzbehörden zugänglich gemacht
und diese Informationen auf Ersuchen der ausländischen Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden.
Das Auskunftsverlangen der jeweiligen Finanzbehörde erfordert danach nicht mehr, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Erforderlich ist nur noch, dass ein Sachverhalt mit steuerlichem Hintergrund aufzuklären ist und dass die hierzu verlangten Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung aller Voraussicht nach relevant sind und dies vom anfragenden Staat dargelegt werden kann.
Das Auskunftsverlangen kann auch zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle gestellt werden.
Das Protokoll kann nach Unterzeichnung durch die beiden Staaten sowie nach der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften in Kraft treten.