Steuerhinterziehung großen Ausmaßes – Rechtssicherheit und Überkriminalisierung
Mit Urteil vom 27. Oktober 2015 hat der 1. Strafsenat des BGH (1 StR 373/15) darauf erkannt, dass ein großes Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000,00 EUR vorliegt. Dies hat neben der Auswirkung auf das Strafmaß erhebliche Konsequenzen für die auch im Rahmen […]