Fahndungsanlässe
Das Entdeckungsrisiko einer steuerstrafrechtlichen Verfehlung ist hoch. Sobald sich dem Steuerfahnder die Möglichkeit bietet, einen Anfangsverdacht zur Ermittlung eines Steuerstrafrechtsverfahrens zu begründen, kann er darauf aufbauend weitere Ermittlungsmaßnahmen ergreifen.