Gestohlene Daten von der Credit Suisse sind strafrechtlich verwertbar
Nach einem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf im Beschwerdeverfahren vom 17.09.2010 (Az.: 014 Qs-131 Js 150/10) sind die gestohlenen und von deutschen Steuerbehörden angekauften CD mit den Kontendaten zu den Kapitalerträgen für eine Steuerhinterziehung verwertbar und unterliegen nicht einem Beweisverwertungsverbot.