Österreich hat für Nichtansässige das Bankgeheimnis gelockert
Am 01.09.2009 hat nunmehr auch Österreich das Gesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der international abgabenrechtlichen Amtshilfe beschlossen. Nach dem Amtshilfeausführungsgesetz wird Österreich künftig Informationen von Banken, die für Steuerangelegenheiten Bedeutung finden, nicht erst dann weiterleiten, wenn in dem anderen Staat ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, sondern schon dann, wenn das informationsinteressierte Land in seinem Amtshilfeersuchen ausdrücklich darauf hinweist, dass sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel der Informationsbeschaffung ausgeschöpft worden sind.
Diese Regelung gilt allerdings nicht für in Deutschland Ansässige unmittelbar, sondern setzt eine entsprechende Klausel im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) voraus, die im DBA zwischen Deutschland und Österreich (noch) fehlt.