Aktuelle Staatenaustauschliste für die automatische Übermittlung von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Das BMF hat mit einem Schreiben vom 11. Februar 2022 vorläufig bekannt gegeben, mit welchen Ländern zum 30. September 2022 ein automatischer Austausch von Informationen über ausländische Finanzkonten in Steuersachen erfolgt. Die vollständige Liste können Sie unter diesem Link einsehen.
Das Übermitteln von Finanzkonteninformationen erfolgt auf Grundlage des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG). Demnach werden zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der dafür zuständigen ausländischen Behörde automatisch die fraglichen Daten ausgetauscht. Eine abschließende Liste aller Staaten, die sich am Datenaustausch beteiligen, wird das Bundesfinanzministerium bis Ende Juni 2022 bereitstellen.