Gastbeitrag für European Accounting (Center of Competence) – Palma de Mallorca zum Thema: "Der gläserner Steuerbürger auf Mallorca", 27.4.2015
Der Aufsatz richtet sich an Steuerpflichtige, die Immobilienvermögen auf Mallorca besitzen und nutzen. Sind die Immobilien in eine spanische Kapitalgesellschaft S.L. (= sociedad limitada, vergleichbar mit einer GmbH) eingebracht und über Gesellschafterdarlehen finanziert, dann könnten sich bei gleichzeitiger kostenfreier Nutzung der Immobilie durch deren Alleingesellschafter oder durch deren Angehörige steuerstrafrechtliche Probleme ergeben. Der BFH hat die Nutzung seit 2013 als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert und den Einkünften aus Kapitalvermögen des Alleingesellschafters zugeordnet.
Die beliebte erbschaftssteuervermeidende Gestaltung wirft deshalb möglicherweise die Frage nach einer strafbaren Steuerverkürzung auf, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Verschärft wird die Situation durch den ab 1.1.2015 geltenden automatischen Informationsaustausch zwischen Spanien und Deutschland, wonach die Finanzbehörden beider Länder die notwendigen Daten untereinander preisgeben.
Mein Gastbeitrag beleuchtet die steuerstrafrechtliche Problemstellung und bietet Lösungsansätze über eine Selbstanzeige.